§ 1 – ALLGEMEINES
Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sind. Sie sind diesen gegenüber Grundlage unserer Lieferungen und Leistungen und entsprechend Bestandteil der von uns, Grünlicht-Wohnen (UG haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Grünlicht-Wohnen“ genannt), erstellten Angeboten sowie der zwischen uns und Ihnen als Mieter (nachfolgend „MIETER“ genannt) geschlossenen Verträge.
Ausschließlichkeit
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des MIETERS gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich von Grünlicht-Wohnen in Textform anerkannt worden sind.

§ 2 – VERTRAGSGRUNDLAGEN
Vertragsgegenstand
Grünlicht-Wohnen vermietet an MIETER, die in der Auftragsbestätigung angegebenen Mietgegenstände (z.B. Lampen, Lampenkabel, Zubehörteile, QR-Code, technische Geräte und Lizenzen).
Vertragsschluss
Die Präsentation unserer Mietgegenstände und Dienstleistungen im Internet, per E-Mail oder auf andere Weise, stellt kein verbindliches Angebot dar.
Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
Sofern der MIETER die ausgewählte Ware/Mietobjekt und Lizenz in unserem Shop Zahlungspflichtig bestellt, ist der Mietpreis umgehend fällig. Eine Bestätigungs- und/oder Versandemail, beschreibt die Auftragsannahme der Firma Grünlicht-Wohnen.
Wir behalten uns durch etwaige EDV-, Shop-, Angebots- oder anderer Fehler, das Recht vor, den Auftrag zu stornieren.
Mietzweck – Überlassung an Dritte
Der MIETER darf die Mietgegenstände ausschließlich für den vereinbarten Zweck (z.B. Kenntlichmachung freier Mietwohnungen, Wohnungen, Häuser, zu der Kauf- oder Vermietung von Immobilien) und ausschließlich für die vereinbarte Mietdauer verwenden.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der Mietgegenstand, der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügt. Es ist allein Sache des Kunden, Sorge zu tragen, dass das von ihm gewünschte Ergebnis mit dem Mietgegenstand auch erzielt werden kann. Die Firma Grünlicht wohnen ist kein Immobilien-Portal und vermittelt auch keine Immobilien.
Der MIETER ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände oder Teile davon Dritten zum Gebrauch zu überlassen, sofern dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus Sinn und Zweck der vereinbarten Nutzung ergibt.
Mietdauer (Beginn und Ende), Kündigung
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands, durch den Versanddienstleister der Firma Grünlicht-Wohnen an den MIETER, und endet frühstens mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit (z.B. im Shop gewähltes Paket X mit Mietdauer zwei Wochen, somit 14 Tage). Die Lizenz, der Firma Grünlicht-Wohnen ,,Green-illum" zur Kenntlichmachung der Immobilie des MIETERS, ist Gegenstand des Mietproduktes während der Mietdauer. Der MIETER hat Sorge zu tragen, das Mietprodukt durch unseren Versanddienstleister am Empfangstag entgegenzunehmen. Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

§ 3 – PREISE, SONDERLEISTUNGEN, ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT, VERZUG, UNSICHERHEITSEINREDE
Preise
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vergütung von Sonderleistungen
Sofern der MIETER Leistungen verlangt, die nicht von der Auftragsbestätigung/dem Angebot von Grünlicht-Wohnen umfasst sind, hat er diese Mehraufwendung zu entschädigen.
Zahlung
Die Zahlung hat auf das, in der jeweiligen dem Mieter gestellten Rechnung genannte Konto zu erfolgen, bzw. wird auf dem automatischen Wege des Onlineshops sofort übermittelt.
Fälligkeit und Verzug
Die vereinbarte Vergütung, einschließlich gegebenenfalls zusätzlich entstandener Kosten (s.o. §2), wird mit zahlungspflichtiger Bestellung in unserem Shop fällig, spätestens nach Erbringung des Mehraufwands.
Unsicherheitseinrede
Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle des Verzuges des MIETERS uns die Unsicherheitseinrede gem. § 321 BGB – auch hinsichtlich möglicher weiterer Vereinbarungen mit dem MIETER – vorbehalten.

§ 4 – LIEFERUNG
Lieferzeit und Lieferort
Die Lieferung der Mietgegenstände erfolgt durch den Versanddienstleister der Firma Grünlicht-Wohnen an die vom MIETER übermittelte Versandadresse.
Übergabe der Mietgegenstände, Mehrkosten
Der MIETER hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände durch unseren Versanddienstleister an ihn übergeben werden können. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt nach spätestens zwei Werktagen zurückzusenden.
Lieferverzögerungen, Unmöglichkeit, Rücktrittsrecht
Grünlicht-Wohnen haftet nicht für Lieferverzögerungen, die sie nicht zu vertreten hat.
Bei Unmöglichkeit der Zustellung, durch unseren Versanddienstleister, trägt der MIETER die vollen Versandkosten mit Rücksendekosten in jedem Fall.

§ 5 – SORGFALTSPFLICHTEN
Schäden durch den MIETER verursacht, sind in Höhe des Widerbeschaffungswerts durch den MIETER zu erstatten.

§ 6 – MÄNGEL- ANZEIGEPFLICHT
Der MIETER ist darauf hingewiesen worden, dass es sich bei den Mietgegenständen um solche handelt, die bereits zuvor mehrfach vermietet worden sein können und daher normale Gebrauchsspuren aufweisen. Diese berechtigen den MIETER daher nicht zur Minderung- oder Rücktritt zur Mietsache.
Der MIETER ist im Übrigen verpflichtet, umgehend nach Anlieferung der Mietgegenstände, deren vertragsgemäßen Zustand sowie Vollständigkeit zu überprüfen. Abweichungen hat er unverzüglich Grünlicht-Wohnen mitzuteilen.

§ 7 – RÜCKGABE – VERSPÄTETE RÜCKGABE
Der MIETER hat für die vereinbarungsgemäße Rückgabe der Mietgegenstände Sorge zu tragen.
Grünlicht-Wohnen teilt dem MIETER binnen sieben Werktagen nach Rückgabe mit, ob und ggf. welche über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände hinausgehende Schäden festgestellt wurden.
Setzt der MIETER den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Für die Dauer der weiteren Nutzung, hat der MIETER eine Nutzungsentschädigung entsprechend der gültigen Preisliste, also bereitgestelltes Paket, zu zahlen. Der Lizenzpreis für die in der Mietsache beinhaltete Lizenz der Firma Grünlicht-Wohnen ,,Green-illum" beträgt 99€ pro Woche (entsprechend 6 Werktage).
Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt davon unberührt.

§ 8 – HAFTUNG
Eine Haftung von Grünlicht-Wohnen für fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
Die Haftung für fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden, wird auf den vertrags­typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Er­füllungs­gehilfen der Firma Grünlicht-Wohnen

§ 9 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anwendbares Recht
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand SH
Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB aus diesem Vertrag ist HH/SH

Stand Januar 2024